Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Reinigung häuslichen Abwassers mit einem Schmutzwasserzufluss von bis 8 m³ pro Tag.
Dies entspricht einem Anschlussgrad von max. 50 Einwohnerwerten (EW). Sie kommen zum Einsatz, wenn die Abwasserentsorgung durch Anschluss an zentrale kommunale Kläranlagen aus technischen, finanziellen oder satzungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Die Reinigung des Abwassers erfolgt in drei Behandlungsstufen:
Vorbehandlung
zur Abtrennung
von absetzbaren Stoffen und Schwimmstoffen
biologische Behandlung
Abbau der Schmutz- und Schwebstoffe
durch Mikroorganismen
Nachklärung
Trennung von in der biologischen Behandlungsstufe
entstehendem Schlamm und gereinigtem Abwasser
Für Kleinkläranlagen können verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen
Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
Die Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erfolgt im Gebiet des Eigenbetriebes „Abwasserentsorgung der Stadt Leisnig“ ausschließlich durch das nebenstehende Entsorgungsunternehmen.
Ihr Ansprechpartner bis 31.03.2021
Thomas Reimann
Wermsdorfer Str. 27
04758 Oschatz
Tel: 03435 / 66 06 90
Fax: 03434 / 66 06 92 8
E-Mail: kanalreimann@aol.com
Für die Entsorgung ab 01.04.2021
Bergzog Kanalreinigungs GmbH
Gutsweg 2
04720 Zaitz-Ottewig
Tel: 034324 / 22 08 8
Fax: 034324 / 23 31 8
E-Mail: bergzog-gmbh@t-online.de
Dezentrale Abwasserentsorgung
über Kleinkläranlagen
Eine dezentrale Abwasserbeseitigung liegt vor, wenn das Abwasser in Kleinkläranlagen behandelt oder in abflusslosen Gruben gesammelt wird.
Hier können Sie sich
Informationsmaterial als
PDF-Dokument downloaden.
Wartung von Kleinkläranlagen
Für den sicheren Betrieb der Kleinkläranlagen ist die Wartung dieser Anlagen notwendig. Die Anforderungen an die Wartung einer Kleinkläranlage ergeben sich aus der jeweiligen Bauartzulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik.
Mit der Wartung von Kleinkläranlagen dürfen nur zertifizierte Fachunternehmen beauftragt werden.
Förderung von Kleinkläranlagen
Alle Informationen zur Förderung von Kleinkläranlagen finden Sie auf www.umwelt.sachsen.de.
Auf dieser Seite sind die Kleinkläranlagenverordnung sowie das Faltblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) zur Förderung von Kleinkläranlagen als PDF-Dateien abrufbar.